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Berliner Testament – Sicherheit für Ehepaare mit steuerlichen Tücken

Das Berliner Testament ist eine bewährte Möglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, den Nachlass gemeinsam zu regeln. Es sichert den länger lebenden Partner ab und verhindert, dass bereits nach dem ersten Todesfall eine Erbengemeinschaft mit den Kindern entsteht. Das sorgt für Klarheit – birgt aber steuerliche Risiken, die bedacht werden sollten.

1. Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod beider Partner geht das Erbe an die Kinder oder weitere benannte Schlusserben über. Diese sogenannte Einheitslösung hält das Familienvermögen zusammen und schafft Rechtssicherheit für den überlebenden Partner.

2. Wer kann ein Berliner Testament aufsetzen?

Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner dürfen gemeinsam ein Berliner Testament verfassen. Unverheiratete Paare müssen auf einen notariellen Erbvertrag zurückgreifen.

3. Form und Gültigkeit

Das Testament kann handschriftlich aufgesetzt werden – es genügt ein gemeinsames Dokument mit Unterschriften beider Partner sowie Ort und Datum. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, aber bei komplexen Familienverhältnissen oder größerem Vermögen ratsam.

4. Varianten der Gestaltung

Einheitslösung (Standardfall):

  • Ehepartner wird Alleinerbe.
  • Kinder werden Schlusserben.
  • Vorteil: Der länger lebende Partner kann frei über das Vermögen verfügen.
  • Nachteil: Kinder erhalten beim ersten Todesfall nichts – ihnen steht jedoch der Pflichtteil zu.

Trennungslösung:

  • Partner werden gegenseitig als Vorerben eingesetzt, Kinder als Nacherben.
  • Vorteil: Kinder sind früher abgesichert.

5. Steuerliche Risiken

Der Ehepartner hat einen steuerlichen Freibetrag von 500.000 €. Wird dieser durch Immobilien oder Vermögenswerte überschritten, fällt Erbschaftsteuer an. Eine clevere Gestaltung – z. B. durch Vermächtnisse zugunsten der Kinder im ersten Erbfall – kann helfen, Freibeträge optimal zu nutzen. Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht bieten hier wertvolle Unterstützung.

6. Änderung, Widerruf, Besonderheiten

  • Widerruf: Solange beide Partner leben, ist ein Widerruf einvernehmlich oder durch notariellen Einzelwiderruf möglich. Nach dem Tod eines Partners ist das Testament in der Regel bindend.
  • Scheidung: Macht das Testament in der Regel ungültig.
  • Auslandsbezug: Nicht in allen Ländern wird das Berliner Testament anerkannt.
  • Änderungsvorbehalt: Kann in das Testament aufgenommen werden, um dem überlebenden Partner Flexibilität zu lassen.

Fazit

Das Berliner Testament ist eine starke Lösung für Ehepaare, die ihren Partner absichern und das Vermögen zusammenhalten wollen. Doch insbesondere bei größerem Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich eine fachkundige Beratung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu finden.

Bitte beachten Sie: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Für eine persönliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir das Gespräch mit einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater.